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Bildungszeit in Brandenburg

Mit dem Bildungszeit (ehemals: Bildungsurlaub / Bildungsfreistellung) erhalten Brandenburger Beschäftigte die Möglichkeit auf eine bezahlte Freistellung, um an einer anerkannten beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier auf einen Blick.

 

Wer hat Anspruch auf Bildungszeit?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitenehmer
  • Auszubildende
  • (Beamte, Soldatinnen, Soldaten, Richterinnen und Richter gehören nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten.)

 

Wie viele Tage und wie häufig hat man Anspruch auf eine Bildungszeit?

  • 5 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche
  • Es ist möglich, die Tage von zwei aufeinanderfolgenden Jahren im gleichen Kalenderjahr zu beanspruchen.
  • frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

 

Fristen

  • Antragstellung spätestens 6 Wochen vor Beginn der Bildungszeit
  • Antragerstellung erfolgt formlos oder mittels Anmeldebestätigung durch Weiterbildungsinstitut

 

Mögliche Ablehnungsgründe

Die Bildungszeit kann vom Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten gesetzlich genannten Gründen abgelehnt werden. Dazu zählen:

  • zwingende betriebliche Belange
  • vorrangige Urlaubsansprüche von Kolleginnen oder Kollegen
  • nur in Kleinbetrieben: Ein bestimmter Gesamtumfang geltend gemachter Ansprüche auf Bildungszeit ist erreicht.

 

Was tun bei einer Ablehnung?

Der Arbeitgeber muss die Bildungszeit zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gewähren.

 

Wo finde ich anerkannte Veranstaltungen für Bildungszeit?

 

Gesetzliche Grundlage