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Sekundarstufe I

  • Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9)
  • erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
  • Fachoberschulreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)


Berufsbildungsreife

Sie besuchen ein Schuljahr lang die Klassenstufe 9 und verlassen den Zweiten Bildungsweg mit dem Abschluss der Berufsbildungsreife. Die Berufsbildungsreife wird mit der Versetzung in die Klassenstufe 10 erreicht.
 

Erweiterte Berufsbildungsreife

Je nach persönlicher Voraussetzung besuchen Sie ein oder zwei Schuljahre lang den Zweiten Bildungsweg (Klassenstufe 9 & 10) und erlangen die Erweiterte Berufsbildungsreife, wenn Sie mindestens ausreichende Leistungen und in höchstens zwei Fächern mangelhafte oder ungenügende Leistungen haben.
 

Fachoberschulreife

Je nach persönlicher Voraussetzung besuchen sie ein oder zwei Schuljahre lang den Zweiten Bildungsweg (Klassenstufe 9 & 10) und erlangen die Fachoberschulreife, wenn in allen Fächern am Ende der Jahrgangsstufe 10 mindestens ausreichende Leistungen erzielt wurden.

Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 17 Jahre
  • Erfüllung der Vollzeit-Schulpflicht (zehn Schuljahre)
  • berufstätig sind oder mindestens 6 Monate berufstätig waren1

 

1Als Berufstätigkeit gilt auch eine geringfügig entlohnte Beschäftigung nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB IV. Anerkannt werden können auch Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, Zeiten nach dem Jugendfreiwilligendienstegesetz oder dem Bundesfreiwilligendienstgesetz. Die Führung eines Familienhaushalts ist der Berufstätigkeit gleichgestellt. Eine durch Bescheinigung des Arbeitsamtes nachgewiesene Arbeitslosigkeit kann anteilig berücksichtigt werden.


Sekundarstufe II

  • schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)
  • allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)

Schulischer Teil der Fachhochschulreife

Sie besuchen die Klassenstufen 11 & 12 des Zweiten Bildungsweges und gehen nach der Klasse 12 ab. Abhängig von der erreichten Punktzahl im schulischen Teil und mit einer entsprechenden Berufsausbildung, einem Praktikum oder einem ökologischen / sozialen Jahr als praktischem Teil haben sie dann die Berechtigung zum Besuch einer Fachhochschule.
 

Allgemeine Hochschulreife

Sie besuchen die Jahrgangsstufen 11 bis 13 des Zweiten Bildungsweges und legen das Abitur ab.


Zugangsvoraussetzungen

  • Mindestalter 19 Jahre,
  • abgeschlossene Berufsausbildung oder eine mindestens zweijährige Berufstätigkeit. Die Führung eines Familienhaushaltes, gemeldete Arbeitslosigkeit und Wehr- oder Zivildienst, Entwicklungsdienst, Freiwilliges soziales und ökologisches Jahr können auf die Zeit der Berufstätigkeit angerechnet werden.
  • Fachoberschulreife oder gleichwertiger Abschluss (zum Beispiel Abschluss der 10. Klasse der POS)