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Satzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolkshochschule (KVHS)

Aufgrund von § 131 Abs. 1 in Verbindung mit § 3 Abs. 1 und § 28 Abs. 2 Satz 1 Nummer 9 und 19 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl.I/07, [Nr. 19], S. 286), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 18. Dezember 2018 (GVBl.I/18, [Nr. 37]), sowie des Gesetzes zur Regelung und Förderung der Weiterbildung im Land Brandenburg (Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz – BbgWBG) vom 15. Dezember 1993 (GVBl.I/93, S. 498), zuletzt geändert durch Artikel 10 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 (GVBl.I/16, [Nr. 5]), hat der Kreistag Barnim auf seiner Sitzung am 6. März 2019 die folgende Satzung des Landkreises Barnim für die Kreisvolkshochschule (KVHS) erlassen:

 
§ 1 Rechtsstatus

  1. Die Volkshochschule im Landkreis Barnim ist eine öffentliche Einrichtung der Weiterbildung des Landkreises Barnim gemäß § 3 Abs. 2 BbgWBG. Sie trägt die Bezeichnung „Kreisvolkshochschule Barnim“ (KVHS). Sie verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.
  2. Träger ist der Landkreis Barnim, in dessen Verwaltungsstruktur sie als rechtlich unselbständige, nachgeordnete Einrichtung dem Liegenschafts- und Schulverwaltungsamt unterstellt ist.
  3.  Die KVHS ist eine haushaltsfinanzierte Einrichtung, deren Finanzbedarf für die personellen, pädagogischen und sächlichen Ausgaben insbesondere gedeckt wird aus:
    (a) Haushaltsmitteln des Landkreises,
    (b) Teilnehmerentgelten,
    (c) Zuwendungen des Landes Brandenburg und
    (d) Zuwendungen Dritter.
    Die Mittel der KVHS dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.

 

§ 2 Ziele und Aufgaben

  1. Die KVHS ist eine Einrichtung mit öffentlichem Bildungsauftrag. Sie hat die Aufgabe, den Bedarf an Weiterbildung durch ein flächendeckendes Angebot zu decken. Sie erfüllt diese Aufgabe im Rahmen der Bundes- und Landesgesetze, der Vorgaben des Kreistages und der durch den Haushalt vorgegebenen Mittel.

  2. Die KVHS ermöglicht die Vertiefung und Ergänzung vorhandener oder den Erwerb neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen von Erwachsenen, Heranwachsenden und insbesondere von pädagogischen Fachkräften. Ihre Angebote zur Orientierung und Lebenshilfe, zu selbständigem, eigenverantwortlichem und kritischem Handeln im persönlichen, sozialen, politischen, kulturellen und beruflichen Leben sollen zur bildungsseitigen Chancengleichheit aller Bürgerinnen und Bürger
    beitragen. Die Veranstaltungen vermitteln sachorientierte Informationen auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse. Sie nimmt des Weiteren Aufgaben der Bildungsberatung wahr, unterstützt die Erlangung von Abschlüssen im Zweiten Bildungsweg und stellt Lehrkräften digitale Medien und Fachsoftware zur Nutzung zur Verfügung.

  3. Die KVHS ist parteipolitisch und weltanschaulich neutral und unabhängig von Interessengruppen. Der Zugang zu den Angeboten steht Jedem offen.
  4. Die KVHS gestaltet ihre Bildungsarbeit gemeinsam mit anderen Bereichen und Einrichtungen des öffentlichen Bildungswesens. Eine Kooperation mit privaten Bildungsträgern, mit Kammern und Verbänden ist zulässig.

 

§ 3 Gliederung

Die KVHS besteht aus einem Verwaltungsbereich, der für alle Fachbereiche zuständig ist. Die interne Struktur der KVHS gliedert sich in die drei Fachbereiche:
(a) Volkshochschule,
(b) Medienzentrum,
(c) Fortbildungsakademie für Pädagoginnen und Pädagogen.

 

§ 4 Leitung

  1. Die KVHS wird von einer hauptamtlichen pädagogischen Fachkraft geleitet.

  2. Die/der Leiter/in ist für die inneren Schulangelegenheiten und für die Einhaltung der mit dieser Satzung festgelegten Aufgaben zuständig. Sie/er vertritt die KVHS im Innen- und Außenverhältnis.
  3. Aufgaben der /des Leiters/in in der KVHS sind insbesondere:
    (a) langfristige Planung und Bereitstellung des Weiterbildungsangebotes im Bereich der Volkshochschule und der Fortbildungsakademie für Pädagoginnen und Pädagogen,
    (b) Steuerung und Koordinierung des Medienzentrums,
    (c) Führung des Qualitätsentwicklungsprozesses,
    (d) Auswahl und Verpflichtung der Lehrenden,
    (e) die Festlegung der Honorare für die Lehrenden nach Maßgabe der für die KVHS gültigen Honorarordnung,
    (f) Öffentlichkeitsarbeit,
    (g) Vorbereitung des Haushaltsplanes,
    (h) Verfügung über die im Haushaltsplan bereitgestellten Mittel nach Maßgabe der Dienstanweisungen,
    (i) Verwaltung der Räume, der Ausstattung und der Einrichtung der KVHS,
    (j) Zusammenarbeit mit anderen Bildungseinrichtungen sowie Mitwirkung in Gremien und Facharbeitskreisen des Brandenburgischen Volkshochschulverbandes und des Deutschen Volkshochschulverbandes, 
    (k) Organisation der Weiterbildung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KVHS,
    (l) Ermäßigung von Gebühren nach Maßgabe der für die KVHS gültigen Gebührensatzung.
     
  4. Die/der Leiter/in der KVHS ist Vorgesetzte/r der pädagogischen Mitarbeiter/innen sowie der Mitarbeiter/innen für den Verwaltungsbereich.
  5. Bei Verhinderung wird die/der Leiter/in durch eine/n hauptberuflich pädagogische/n Mitarbeiter/in vertreten.
  6. Die hauptberuflichen Mitarbeiter/innen der KVHS sind beim Landkreis Barnim Tätige.

 

§ 5 Hauptberufliche pädagogische Mitarbeiter/innen der KVHS

  1. Die hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter/innen der KVHS werden in Abstimmung mit der Verwaltung eingesetzt. Sie sind nach Ausbildung sowie Berufserfahrung auszuwählen. Sie können für einen oder mehrere Fachbereiche zuständig sein.
  2. Die hauptberuflichen pädagogischen Mitarbeiter/innen haben insbesondere folgende Aufgaben:
    (a) Einbringung von Vorschlägen zur mittel- und langfristigen Planung des Weiterbildungsangebotes ihrer Fachbereiche bzw. des Medienangebots des Medienzentrums,
    (b) Erstellung von Arbeitsplänen für ihre Fachbereiche,
    (c) Auswahl und Verpflichtung der Lehrenden ihrer Fachbereiche,
    (d) Festlegung der Honorare für die Lehrenden ihrer Fachbereiche nach Maßgabe der für die KVHS gültigen Honorarordnung,
    (e) Entwicklung didaktisch-methodischer Konzepte und Unterrichtspläne in Zusammenarbeit mit den Lehrenden ihrer Fachbereiche,
    (f) Mitwirkung in den Facharbeitskreisen und Gremien des Brandenburgischen Volkshochschulverbandes und ggf. bundesweiten Arbeitsgruppen,
    (g) Einbringung von Vorschlägen für den Haushaltsplan.

 

§ 6 Lehrende

  1. Lehrende sind frei- oder nebenberuflich tätig. Sie arbeiten auf Honorarbasis entsprechend der Honorarordnung der KVHS. Der Unterricht im Zweiten Bildungsweg wird durch die beauftragte Lehrkraft des Zweiten Bildungsweges koordiniert und in der Regel durch angestellte Lehrer/innen des Landes Brandenburg erteilt.
  2. Es gilt die Freiheit der Lehre.
  3. Die/der Leiter/in der KVHS lädt die Lehrenden mindestens einmal im Jahr zu einer Versammlung ein.

 

§ 7 Zugang zu den Fachbereichen

  1. An Veranstaltungen und Kursen der KVHS kann teilnehmen, wer das 15. Lebensjahr erreicht hat. Über Ausnahmen entscheidet der/die Leiter/in der KVHS nach pflichtgemäßem Ermessen.
  2. Die Angebote des Medienzentrums können durch Lehrkräfte und Referendare aller Schulen des Landkreises genutzt werden.
  3. Das pädagogische Angebot der Fortbildungsakademie können Lehrkräfte, Referendare und Erzieher/innen nutzen.
  4. Die/der Leiter/in der KVHS kann in Abstimmung mit den Lehrenden den Zugang zu Veranstaltungen und Kursen von fachlich gerechtfertigten Voraussetzungen abhängig machen.
  5. In allen Kursen kann ein/e Vertreter/in gewählt werden, um die Interessen der Teilnehmenden gegenüber der KVHS-Leitung zu vertreten.

 

§ 8 Gebühren

Für die Teilnahme an Veranstaltungen und Kursen der KVHS werden Gebühren nach der jeweils geltenden Gebührensatzung erhoben.

 

§ 9 Sitz/Regionalstellen

Der Hauptsitz der KVHS ist die Regionalstelle Eberswalde. Es besteht eine weitere Regionalstelle in Bernau bei Berlin. Bei Bedarf können im Interesse einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung zusätzlich Räumlichkeiten angemietet werden.

 

§ 10 Sonstiges

  1. Die Kreisvolkshochschule Barnim ist durch die Mitgliedschaft des Landkreises Barnim im Brandenburgischen Volkshochschulverband e.V. (BVV e.V.) im Deutschen Volkshochschulverband (DVV e.V.) vertreten. Die/der Leiter/in der KVHS vertritt den Landkreis Barnim gegenüber dem BVV e.V und dem DVV e.V..
  2. Das Medienzentrum arbeitet im Netzwerk der Brandenburger Medienzentren und Bildstellen sowie in der bundesweiten Arbeitsgruppe Medien und Distribution mit.
  3. Die Kreisvolkshochschule Barnim ist Mitglied des Regionalen Weiterbildungsbeirates.
  4. Die Kreisvolkshochschule Barnim arbeitet im Integrationsnetzwerk des Landkreises Barnim mit. 

 

§ 11 Datenschutz

Zum Zwecke der Verwaltung setzt die KVHS eine automatisierte Datenverarbeitung ein. Die erhobenen Daten werden zur Festsetzung und Verbuchung der Kursgebühren sowie deren Beitreibung im Mahn- und Vollstreckungsverfahren verarbeitet und gespeichert.

 

§ 12 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung der Kreisvolkshochschule (KVHS) des Landkreises Barnim vom 29. November 2001 außer Kraft.

 

Eberswalde, den 12. März 2019 

gez. Daniel Kurth
Landrat des Landkreises Barnim