Zweiter Bildungsweg
Im Zweiten Bildungsweg (ZBW) kann man einen Schulabschluss nachholen oder einen besseren Schulabschluss erreichen.
Ein Schulabschluss ist die beste Basis für die Aufnahme einer Berufsausbildung, als Zugangsberechtigung für ein Studium oder für die persönliche Entwicklung.
Damit können Sie Ihre Chancen verbessern und eine solide Basis für Ihre Ausbildung schaffen.
An der Kreisvolkshochschule Barnim können Sie die Schulabschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II nachholen.
Zu den Aufnahmebedingungen beraten wir Sie gern.
Diese Abschlüsse können Sie bei uns erreichen:
Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9)
erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
Fachoberschulreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)
Was ist der Zweite Bildungsweg überhaupt?
Der Zweite Bildungsweg ist kein Spaziergang. Es ist ein Weg voller Stolpersteine und Sackgassen. Wer ihn bis zum Ende geht, kann sich jedoch über die Berufsbildungsreife, die Fachoberschulreife oder die Allgemeine Hochschulreife freuen. Der Zweiter Bildungsweg ist eine Möglichkeit für alle, die ihr Leben ändern oder eine zweite Chance ergreifen möchten.
Schulabschluss nachholen
Der Zweite Bildungsweg (ZBW) eröffnet vielfältige Möglichkeiten, einen Schulabschluss nachzuholen, einen höherwertigen Abschluss zu erreichen oder sich weiter zu qualifizieren. Ein Schulabschluss ist die beste Basis für die Aufnahme einer Berufsausbildung, als Zugangsberechtigung für ein Studium oder für die persönliche Entwicklung. Damit können Sie Ihre beruflichen Chancen verbessern und eine solide Basis für Ihre weitere Ausbildung schaffen. An der Kreisvolkshochschule Barnim können Sie die bundesweit anerkannten Abschlüsse der Sekundarstufe I und der Sekundarstufe II nachholen. Diese Angebote richten sich sowohl an berufstätige als auch an arbeitslose Jugendliche und Erwachsene. Zu den Aufnahmebedingungen beraten wir Sie gern.
Abschlüsse:
Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 9)
erweiterte Berufsbildungsreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
Fachoberschulreife (Abschluss der Jahrgangsstufe 10)
schulischer Teil der Fachhochschulreife (Abgang nach der Jahrgangsstufe 12)
allgemeine Hochschulreife (Abitur; Abschluss der Jahrgangsstufe 13)
Die Studierenden werden durch landesbedienstete Fachlehrkräfte nach der entsprechenden Ausbildungs- und Prüfungsordnung sowie den jeweiligen Rahmenlehrplänen des Zweiten Bildungsweges unterrichtet. Ausgehend von den unterschiedlichen Eingangsvoraussetzungen der Bewerber gestalten die Lehrkräfte einen innovativen erwachsenengemäßen Unterricht. Hierbei werden die Lernenden aktiv in den Unterricht mit einbezogen und auf unterschiedliche Bedingungen wird bedarfsorientiert eingegangen.
Für den Besuch des Zweiten Bildungsweges benötigen Sie Englischkenntnisse. In einem geförderten Vorkurs haben Sie die Möglichkeit, Grundkenntnisse vorab zu erwerben, um so die Aufnahmevoraussetzungen zu erfüllen. Sprechen Sie uns an, wir vermitteln Ihnen gern einen Platz im Kurs Basiswissen Englisch.
Der Unterricht findet montags bis donnerstags von 16.30 Uhr bis ca. 21.20 Uhr (je nach Stundenplan) in der Kreisvolkshochschule Barnim, Regionalstelle Eberswalde (im Gymnasium Finow) statt. Ab der Jahrgangsstufe 11 kann der Unterricht auch im standortübergreifender Online-Format stattfinden. Es besteht Teilnahmepflicht. Ein Fehlen wird nur beim Vorliegen triftiger Gründe entschuldigt. Die Ferienregelung des Landes Brandenburg gilt auch für die Studierenden des Zweiten Bildungsweges. Der Unterricht ist gebührenfrei. Es können aber Kosten für Schulbücher und Unterrichtsmaterialien entstehen. Fahrtkosten werden nicht erstattet.
Studierende der 10. Klasse und Studierende der letzten 3 Schulhalbjahre der Abiturklasse können einen Antrag auf Förderung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) stellen, wenn die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Eine gleichzeitige Berufstätigkeit ist dann ausgeschlossen.
In der Abiturstufe ist das Angebot des Zweiten Bildungsweges als Bildungsurlaub anerkannt. Das Brandenburgische Weiterbildungsgesetz gewährt Ihnen pro Kalenderjahr fünf Tage bezahlten Bildungsurlaub.