Bildungsurlaub in Brandenburg

Mit dem Bildungsurlaub (auch: Bildungsfreistellung) erhalten Brandenburger Beschäftigte die Möglichkeit auf eine bezahlte Freistellung, um an einer anerkannten beruflichen, politischen oder kulturellen Weiterbildungsveranstaltung teilzunehmen. Alle wichtigen Informationen finden Sie hier auf einen Blick.

 

Wer hat Anspruch auf Bildungsurlaub?

  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitenehmer
  • Auszubildende
  • (Beamte, Soldatinnen, Soldaten, Richterinnen und Richter gehören nicht zum Kreis der Anspruchsberechtigten.)

 

Wie viele Tage und wie häufig hat man Anspruch auf einen Bildungsurlaub?

  • 5 Tage pro Jahr bei einer Fünf-Tage-Woche
  • Es ist möglich, die Tage von zwei aufeinanderfolgenden Jahren im gleichen Kalenderjahr zu beanspruchen.
  • frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses

 

Fristen

  • Antragstellung spätestens 6 Wochen vor Beginn des Bildungsurlaubes
  • Antragerstellung erfolgt formlos oder mittels Anmeldebestätigung durch Weiterbildungsinstitut

 

Mögliche Ablehnungsgründe

Der Bildungsurlaub kann vom Arbeitgeber nur unter ganz bestimmten gesetzlich genannten Gründen abgelehnt werden. Dazu zählen:

  • zwingende betriebliche Belange
  • vorrangige Urlaubsansprüche von Kolleginnen oder Kollegen
  • nur in Kleinbetrieben: Ein bestimmter Gesamtumfang geltend gemachter Ansprüche auf Bildungsurlaub ist erreicht.

 

Was tun bei einer Ablehnung?

Der Arbeitgeber muss die Bildungsfreistellung zu einem späteren Zeitpunkt bis zum Ende des folgenden Kalenderjahres gewähren.

 

Wo finde ich anerkannte Veranstaltungen für Bildungsurlaub?

 

Gesetzliche Grundlage